Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt weiterhin erforderlich ist
Bei einem Besuch des Facharztes ohne Überweisungsschein erhält der Hausarzt keinen Befundbericht.
Folgen:
- Der Hausarzt erlangt keine Kenntnis über neue Diagnose, Verlauf und Therapie einer beim Facharzt diagnostizierten Erkrankung. Wir können Sie nicht an notwendige Kontroll-Intervalle
erinnern, nicht auf Nebenwirkungen achten, keine notwendige Erweiterungsdiagnostik veranlassen, nicht die unter Umständen von mehreren Fachgebieten eingeleitete Diagnostik und Therapie
koordinieren. Eine ganzheitliche Behandlung ist nur bei Vorliegen aller Befunde möglich.
- Eine Mitgabe wichtiger Befunde zu Operationen wäre nicht mehr möglich (Herz/Kreislauf/Lunge, Mitteilung von Allergien ,Unverträglichkeiten, Blutungsrisiken, Leber-und
Nierenvorerkrankungen u.s.w.)
- Die hausärztliche Einschätzung von Narkose-und Operationsrisiko bei ambulanten Operationen ist nur bei Vorliegen aller relevanten fachärztlichen Befunde möglich. Im Einzelfall wird
hausärztlicherseits auch von einer ambulanten Operation abgeraten und eine stationäre Überwachung empfohlen. Einzelne Medikamente müssen vor einer Operation abgesetzt werden oder durch andere ersetzt
werden.
- Es ist keine Beratung/Verordnung und Abgleich zu den vom Facharzt empfohlenen Maßnahmen und Medikamenten möglich. Gefahr von Medikamentennebenwirkungen und unerwünschten
Medikamenten-Wechselwirkungen.
- Renten-/Kurantrage- und Anträge zur Rehabilitation, sowie Versicherungsanfragen können nicht empfohlen und/oder nicht mehr vollständig und umfassend ausgefüllt werden, da dem
Hausarzt die notwendigen Informationen fehlen.
Gesetzliche Regelungen bezüglich der Überweisungen sind im Bundesmantelvertrag festgelegt (8.Abschnitt-Vertragsärztliche Leistungen/1.Unterabschnitt Überweisung
§24 /S.34)
http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf